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Versicherungsaußendienst

Der Versicherungsaußendienst setzt sich in Deutschland aus mehreren, sehr unterschiedlichen Vertriebsstrukturen zusammen. Grundlage aller Tätigkeiten ist die Gewerbeordnung. In dieser heißt es, dass derjenige, der gewerbsmäßig als Versicherungsvermittler, in der Form des Versicherungsmaklers, Versicherungsberaters oder als Versicherungsvertreter den Abschluss von Versicherungsverträgen vermitteln will, der Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer bedarf. In der Erlaubnis ist anzugeben, ob es sich um einen Versicherungsmakler, Versicherungsberater oder einen Versicherungsvertreter handelt. Auf dieser Seite geben wir Ihnen einen Überblick über die gesamte Organisation des Versicherungsaußendienstes, zu den einzelnen Themen gelangen Sie durch die Navigation über die linke Menüleiste.

Versicherungsvermittler, die keine Erlaubnis benötigen

Keiner Erlaubnis bedarf ein Versicherungsvermittler wenn er seine Tätigkeit als Versicherungsvermittler ausschließlich (Ausschließlichkeitsvermittler) im Auftrag eines oder, wenn die angebotenen Versicherungsprodukte nicht in Konkurrenz stehen, mehrerer im Inland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherungsunternehmen ausübt und die Versicherungsunternehmen für ihn die uneingeschränkte Haftung aus seiner Vermittlertätigkeit übernehmen.

Vermittlerregister

Jede Industrie- und Handelskammer führt ein Vermittlerregister der eintragungspflichtigen Versicherungsvermittler. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Landesrecht. Zweck des Registers ist es, der Allgemeinheit, insbesondere den Versicherungsnehmern und Versicherungsgesellschaften, die Überprüfung der Zulassung sowie den Umfang der zugelassenen Tätigkeit der Vermittler zu ermöglichen.

Im Vermittlerregister ist festgeschrieben, ob der Eintragungspflichtige als Versicherungsmakler (Broker), als Versicherungsvertreter mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung, als gebundener Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 4 der Gewerbeordnung oder als Versicherungsberater mit Erlaubnis nach § 34e Abs. 1 der Gewerbeordnung tätig wird.

Die Begriffe Versicherungsagent oder Versicherungsagentur kommen im Gesetz nicht vor. Sie sind nur aus historischer Sicht von Bedeutung. Die in diesem Zusammenhang früher häufig gebrauchten Qualifikationsbegriffe, wie Generalagent (Generalagentur), Spezialagent, Mehrfachagent (Mehrfachagentur) sind heute nicht mehr üblich.

Relevante Gruppen der Versicherungsvermittler im Versicherungsaußendienst

Im Versicherungsaußendienst gibt es also im wesentlichen nur vier relevante Gruppen von Versicherungsvermittlern, die man nach den jeweiligen Vorschriften klassifizieren kann, nämlich nach der Gewerbeordnung, den IHK-Richtlinien, dem Handelsgesetzbuch und dem Rechtsberatungsgesetz.

Versicherungsvermittler nach §34d der Gewerbeordnung

  • Versicherungsmakler
  • Versicherungsvertreter

Versicherungsvermittler nach den Richtlinie der IHK (Industrie- und Handelskammern)

  • Versicherungsvermittler mit Erlaubnis
  • Versicherungsvermittler mit Erlaubnisbefreiung
  • gebundene Versicherungsvermittler
  • Versicherungsberater
  • nebenberuflicher Versicherungsvermittler (Annexvermittler)

Versicherungsvermittler nach  den §§ 84ff + 93 des Handelsgesetzbuches (HGB)

  • Mehrfachagent
  • Honorarberater

Versicherungsvermittler nach Rechtsberatungsgesetz (RBerG)

  • Versicherungsberater

Strukturen und Titel der Versicherungsvertreter innerhalb der Versicherungsgesellschaften

Die meisten Versicherungsgesellschaften verfügen über eine eigene, fest angestellte Außendienststruktur, die zur Betreuung der Versicherungsvertreter eingesetzt wird. In dieser Hierarchie, die bei den Untenehmen recht unterschiedlich gestaltet wird, gibt es unter anderem

  • Versicherungsagentur
  • Generalagentur
  • Inspektor
  • Vertrauensleute
  • Bezirksinspektor
  • Bezirksleiter
  • Bezirksdirektor
  • Geschäftsstellenleiter
  • Organisationsleiter (Orgaleiter)
  • Vertriebsleiter
  • Direktionsbevollmächtigter
  • Landesdirektor

Die berufliche Qualifikation der Versicherungsvertreter

Eine bestimmte berufliche Qualifikation des Versicherungsvertreters ist für einige Gruppen der Versicherungsvertreter gesetzlich vorgeschrieben, andere haben keine Vorschriften bezüglich der Berufsausbildung. Mögliche berufliche Qualifikationen für Versicherungsvertreter sind:

  • Geprüfter Versicherungsfachmann (-frau) IHK
  • Versicherungskaufmann (-frau), eine heute nicht mehr aktuelle Berufsbezeichnung
  • Kaufmann (-frau) für Versicherungen und Finanzen - Fachrichtung Versicherung
  • Versicherungsbetriebswirt (in) (DVA)
  • Bachelor of Arts, Versicherungswirtschaft oder die gleichrangigen Bezeichnungen Bachelor of Insurance Practice (DVA) und Bachelor Versicherungswesen
  • Master Versicherungswesen (Master of Insurance)

Wo findet der Versicherungsvermittler im Außendienst Jobs?

Die Außendienst Jobs im Versicherungswesen findet man hauptsächlich bei den Versicherungsgesellschaften selbst. Dabei unterscheidet man den angestellten Außendienst (Gehaltsempfänger) und den Versicherungsagenten, der eine Agentur seiner Versicherungsgesellschaft betreut.

Daneben findet man Außendienst Jobs bei einem
  • Finanzvertrieb
  • Strukturvertrieb
  • einer Maklerorganisation
  • in einer Finanzberatung
  • bei einer Vermögensberatung
  • oder in einer Wirtschaftsberatung.

Auch als Einzelkämpfer haben viele Versicherungsvertreter ihr Glück gemacht.

Die gesetzlichen Grundlagen für Versicherungsvermittler

Neben den oben erwähnten gesetzlichen Vorschriften für die einzelnen Berufsausübungsarten als Vermittler im Versicherungsaußendienst im HGB, im RBerG und in der Gewerbeordnung sind auch noch die Regelungen der Vermittlerrichtlinie und die Vorschriften für die Eintragung ins Vermittlerregister zu beachten.

Berufsverbände der Versicherungsvertreter und Versicherungsvermittler im Versicherungsaußendienst

Die wichtigsten Verbände und Organisationen der Versicherungsvermittler sind:

  • Bundesverband deutscher Versicherungskaufleute BVK
  • Bundesverband Finanzplaner BFP
  • Bundesverband der Versicherungsberater BVVB
  • Verband deutscher Versicherungsmakler VDVM
  • Verband der Fairsicherungsmakler e.V.
  • Bundesverband mittelständischer Versicherungs- und Finanzmakler e.V. (BMVF)
  • INTERESSENGEMEINSCHAFT DEUTSCHER VERSICHERUNGSMAKLER (IGVM) e.V.

Was ist die AVAD?

Eine besondere Organisation innerhalb der deutschen Versicherungswirtschaft und ausschließlich für Versicherungsvertreter zuständig ist die AVAD, die Auskunftsstelle über Versicherungs- und Bausparkassenaußendienst und Versicherungsmakler in Deutschland e.V. Diese Organisation ist quasi die Schufa für den Versicherungsaußendienst. Hier werden alle negativen Merkmale eines Versicherungsvermittlers gespeichert und aufgrund einer Selbstverpflichtung der Versicherungsgesellschaften bei einem Wechsel der Gesellschaft dem neuen Vertragspartner übermittelt.

Wesen des Finanzvertriebs

Unter einem Finanzvertrieb versteht man eine Vertriebsorganisation, die ihren Kunden Finanzprodukte vermittelt. Bei den Kunden handelt es sich überwiegend um Verbraucher. Je nach Organisation des Finanzvertriebs wird die gesamte Palette der Finanzprodukte, von Versicherungen über Finanzierungen bis hin zu Kapital- und Vermögensanlagen vermittelt. Gemeinhin werden solche Organisationen auch als Allfinanzvermittler bezeichnet. Der Finanzvertrieb handelt nicht im eigenen Namen, ist also kein Vertragspartner, sondern vermittelt Produkte anderer Anbieter.

Finanzvertriebe arbeiten in der Regel auf Provisionsbasis, das bedeutet, dass keine Honorare für Beratung gezahlt werden, sondern ausschließlich Vermittlungsprovisionen für erfolgreiche Produktvermittlungen. Naturgemäß ist der Finanzvertrieb daran interessiert die Produkte zu verkaufen, für die er die höchste Provision erhält.

Organisationsformen der Finanzvertriebe

Die häufigste Organisationsform der Finanzvertriebe ist der Strukturvertrieb. Bekannte Beispiele dafür sind DVAG (Deutsche Vermögensberatung AG), AWD (Allgemeiner Wirtschaftsdienst Gesellschaft für Wirtschaftsberatung und Finanzbetreuung mbH) oder OVB (ursprünglich von „Organisation zur Vermittlung von Bausparverträgen“ abgeleitetes Firmenkürzel).

Strukturvertriebe erhalten ihre Dynamik aus der fortwährenden Rekrutierung neuer Mitarbeiter, die vorwiegend ihre Kontakte im privaten Umfeld oder am Arbeitsplatz ausnutzen (DVAG, AWD, OVB).

Moderne Finanzvertriebe finden ihre Kundenkontakte durch gezielte Werbung, die überwiegend im Internet gestreut wird.

Seit Mitte der 90er Jahre haben sich bei neuen Finanzvertrieben auch die  Strukturen verändert. Die Interhyp, führender Finanzvertrieb für Immobilienfinanzierungen beschäftigt zum Beispiel ausschließlich sozialversicherungspflichtige Angestellte. Andere Formen sind im Franchisemodell der Dr.Klein & Co AG zu finden. Einige Finanzvertriebe, wie z.B. die MLP Finanzdienstleistungen AG stellen aufgrund ihrer besonderen Klientel erhöhte Anforderungen an die Bewerber.

Gesetzliche Voraussetzungen zur Berufsausübung

Wie oben bereits erwähnt, kann man in einem Finanzvertrieb auf verschiedene Weise tätig werden. In der überwiegenden Anzahl werden selbständige Finanzmakler nach § 93 HGB und Handelsvertreter nach § 84 HGB eingestellt. Im Einzelfall kommt es bei der Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen auf die vertragliche Vereinbarung an. Welche Vorschriften greifen können, finden Sie in unserem Abschnitt Gesetzliche Grundlagen für die Berufsausübung eines Versicherungsvermittlers.

Welche Finanzvertriebe benötigen Finanzberater?

Die führenden Organisationen sind:

MLP Finanzdienstleistungen AG
Alte Heerstraße 40
D-69168 Wiesloch
Tel. +49 (0) 6222 308 0
Fax +49 (0) 6222 308 8351
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Internet: http://www.mlp.de/

AWD
Allgemeiner Wirtschaftsdienst
Gesellschaft für Wirtschaftsberatung und Finanzbetreuung mbH
AWD Platz 1
30659 Hannover
Telefon: +49 (0) 5 11 / 90 20 0
Telefax: +49 (0) 5 11 / 90 20 51 15
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Internet: http://www.awd.de/awdde/de/home.html

OVB Holding AG
Heumarkt 1
50667 Köln
Telefon: +49 (0) 221 2105 - 0
Telefax: +49 (0) 221 2105 - 264
Internet: http://www.ovb.ag/

Deutsche Vermögensberatung
Aktiengesellschaft DVAG
Münchener Straße 1
60329 Frankfurt am Main
Tel.: (069) 2384 - 0
Fax.: (069) 2384 - 185
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Internet: http://www.dvag.com/

Finanzberatung

Die Nachfrage nach einer Finanzberatung, die von den Banken und Sparkassen unabhängig ist, wird immer populärer. Viele Kunden haben das Vertrauen zu ihrem Finanzinstitut verloren und suchen verlässlichere Finanzberater. Die Finanzberatung wird zum großen Teil von Finanz- und Versicherungsmaklern durchgeführt. Der Titel des Finanzberaters ist im Gegensatz zu dem des Versicherungsberaters gesetzlich nicht geschützt. Der Finanzberater berät Kunden über Geldanlagen, Vorsorge, Finanzierung und Versicherungen. Diese Beratung erfolgt im Idealfall aufgrund einer systematischen Finanzplanung. Die Qualität und Objektivität der Beratung wird weitgehend von der Unabhängigkeit des Beraters gegenüber Produktanbietern und vertretenen Verkaufsorganisationen beeinflusst.

Gesetzliche Voraussetzungen zur Berufsausübung

Wer als Finanzberater selbständig tätig sein will, muss eine Gewerbeanmeldung vornehmen. Zusätzlich benötigt der Finanzberater je nach Art und Umfang seiner Tätigkeit eine Erlaubnis. Man unterscheidet dabei die Erlaubnis gemäß § 32 des Kreditwesengesetzes, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFIN) erteilt wird und die Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung, die beim Ordnungsamt erhältlich ist. Mit der Erlaubnis nach § 32 des Kreditwesengesetzes kann der Finanzberater praktisch alle Finanzdienstleistungen erbringen, während der Finanzberater der lediglich die Erlaubnis nach § 34 c der Gewerbeordnung vorlegen kann, von vielen Finanztransaktionen (z.B. Aktien, Derivate, Devisen und Zertifikate) ausgeschlossen ist.

Aufgaben des Finanzberaters

Eine gute Finanzberatung ermöglicht unter Einbeziehung spezieller, für die verschiedenen Berufsgruppen entwickelter Produkte sehr individuelle Lösungskonzepte. Dabei müssen die individuellen Bedürfnisse der Kunden in den Bereichen Vorsorge, Absicherung, Geldanlage, Versicherung und Finanzierung aufeinander abgestimmt werden. Bei vielen größeren Finanzberatungs-Organisationen beginnt die Beratung bereits während der Ausbildung oder des Studiums angehender Kunden und begleitet sie bis zum Berufsabschluss. Die qualifizierte Beratung erfolgt in allen Fragen des Vermögensaufbaus unter Einbeziehung der jeweiligen betrieblichen Möglichkeiten und Notwendigkeiten. Als kompetenter Ansprechpartner steht der Finanzberater bei Finanzierung und Management zur Verfügung und zeigt auf, wie betriebswirtschaftliche Abläufe optimiert werden können. Eine ausführliche Analyse der Ziele und Bedürfnisse des Kunden ist die Grundlage, auf der ein maßgeschneidertes Finanzkonzept entworfen wird. Wichtig ist dabei, dass der Finanzberater aus einer Vielzahl von Produkten und Leistungen verschiedener Banken, Versicherungen und Investmentgesellschaften objektive und unabhängige Lösungen anbieten kann.

Vergütungsmodelle und Abhängigkeiten der Finanzberatung

Die Bezahlung des Finanzberaters erfolgt als vereinbartes Honorar oder durch Provisionen, die der Finanzberater mit den Produktanbietern ausgehandelt hat. In der Regel ist es sicherlich besser, sich einem Honorarberater anzuvertrauen. Der Honorarberater trifft seine Produktauswahl im Gegensatz zum Provisionsberater nicht nach der Höhe der Provision für das angebotene Produkt.

Die Abhängigkeiten der Finanzberater sind an ihrem Status festzumachen. Sie fungieren als Einfirmenagent, der nur die Produkte seiner Firma anbietet, als Mehrfachagent, der auch Produkte anderer Anbieter im Portefeuille hat oder als an einen Finanzvertrieb gebundener Handelsvertreter, der ausschließlich die Produkte seines Vertriebes anbieten kann. Im Gegensatz dazu stehen die tatsächlich unabhängigen Honorarberater und in vielen Fällen auch Finanzmakler.

Qualifikation des Finanzberaters

Die Berufsausbildung und berufliche Qualifikation kann durch verschiedene Wege erreicht werden. In Deutschland werden von der dafür zuständigen IHK folgende Abschlüsse anerkannt:

  • Fachberater für Finanzdienstleistungen
  • Fachwirt für Finanzberatung
  • Finanzfachwirt
  • Fachkaufmann für betriebliche Altersversorgung
  • Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung
  • Certified Financial Planner (CFP)

Internationale Anerkennung finden die Zertifizierungen als

  • European Financial Adviser und
  • European Financial Planner

Welche Finanzvertriebe benötigen Finanzberater?

Die führenden Organisationen sind

MLP Finanzdienstleistungen AG
Alte Heerstraße 40
D-69168 Wiesloch
Tel. +49 (0) 6222 308 0
Fax +49 (0) 6222 308 8351
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Internet: http://www.mlp.de/

AWD
Allgemeiner Wirtschaftsdienst
Gesellschaft für Wirtschaftsberatung und Finanzbetreuung mbH
AWD Platz 1
30659 Hannover
Telefon: +49 (0) 5 11 / 90 20 0
Telefax: +49 (0) 5 11 / 90 20 51 15
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Internet: http://www.awd.de/awdde/de/home.html

OVB Holding AG
Heumarkt 1
50667 Köln
Telefon: +49 (0) 221 2105 - 0
Telefax: +49 (0) 221 2105 - 264
Internet: http://www.ovb.ag/

Deutsche Vermögensberatung
Aktiengesellschaft DVAG
Münchener Straße 1
60329 Frankfurt am Main
Tel.: (069) 2384 - 0
Fax.: (069) 2384 - 185
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Internet: http://www.dvag.com/

Versicherungsvermittler mit Erlaubnisbefreiung

Nach den seit dem 22.05.2007 geltenden neuen Gesetzen über die Versicherungsvermittlung muss jeder Versicherungsvermittler eine Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO haben. Für einige Vermittler kann auf Antrag eine Erlaubnisbefreiung gewährt werden. Diese Erlaubnisbefreiung bezieht sich allerdings nur auf die gewerberechtliche Seite, die Eintragung in das Vermittlerregister und die Dokumentations- und Informationspflichten nach dem VVG sind auch für den Vermittler mit Erlaubnisbefreiung anzuwenden.

Berufsbezeichnung

Versicherungsvermittler mit Erlaubnisbefreiung, kann als Einfirmenvertreter auch als Versicherungskaufmann, Hauptagent, Generalagent, Vertrauensmann oder Bezirksleiter eingesetzt werden. Häufig werden auch Phantasiebezeichnungen, wie Versorgungsberater, Finanzexperte, Vermögensberater oder Anlageberater benutzt.

Rechtliche Voraussetzungen zur Erlaubnisbefreiung

Versicherungsvermittler können auf Antrag von der Erlaubnispflicht befreit werden, wenn sie nachfolgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Die Vermittlung von Versicherungen darf nur als Zusatzleistung im Rahmen einer Haupttätigkeit, die aus der Lieferung von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen besteht, durchgeführt werden. Der Fachbegriff dafür lautet Akzessorität.
  • Die Ausübung der Tätigkeit erfolgt in unmittelbarem Auftrag eines oder mehrerer Versicherungsvermittler mit Erlaubnis oder für eines oder mehrere Versicherungsgesellschaften. Zusätzlich ist eine Erklärung des Auftraggebers (Versicherungsvermittler mit Erlaubnis oder Versicherungsgesellschaft) erforderlich, dass der Antragsteller zuverlässig und angemessen qualifiziert ist und in geordneten Vermögensverhältnissen lebt.
  • Der Antragsteller muss den Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung führen.
  • Der Antrag auf Erlaubnisbefreiung ist an die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) zu stellen.

Qualitative Anforderung an die Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 8 bis § 10 VersVermV:

  • Die Berufshaftpflichtversicherung muss einen Geltungsbereich haben, der sich über das gesamte Gebiet der Mitgliedsstaaten der EU und der EWR-Staaten erstreckt.
  • Das Versicherungsunternehmen, dass die Deckung für die Berufshaftpflichtversicherung übernimmt, muss in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassen sein.
  • Die Mindestversicherungssumme beträgt mindestens 1,13 Mio. € für jeden Versicherungsfall und mindestens 1,7 Mio. € für alle Versicherungsfälle eines Jahres.

Vergütung für den Versicherungsvermittler mit Erlaubnisbefreiung

Der Vermittler erhält seine Tätigkeit durch Provisionen vergütet, die er von den Versicherungsgesellschaften erhält. Die Höhe der Provision ist abhängig von seinen Leistungen. Das betrifft sowohl den Versicherungsvermittler, der die Versicherung als Nebenprodukt zu seinen Warenverkäufen oder Dienstleistungen vermittelt, als auch den Vermittler, der ausschließlich für eine Versicherungsgesellschaft tätig ist.

Vorteile für den Versicherungsnehmer durch die Tätigkeit des Versicherungsvermittlers mit Erlaubnisbefreiung

Der Vermittler ist innerhalb des Tarifwerks „seiner“ Versicherung zu Hause und kann die besten Angebote des Versicherers präsentieren. Häufig ist er auch ermächtigt, kleinere Schäden selbst zu regulieren.

Nachteile für den Versicherungsnehmer

Die vom Versicherungsvermittler mit Erlaubnisbefreiung angebotenen Versicherungsprodukte und Versicherungstarife beziehen sich immer nur auf die eine Versicherungsgesellschaft, für die er tätig ist. Günstigere Angebote andere Versicherungsgesellschaften kann er nicht vermitteln. Dies kann zu einer einseitigen Beratung und Abschlüssen, die aus Provisionsgründen erfolgen, führen.

Annexvermittler

Annexvermittler / nebenberuflicher Versicherungsvermittler

Eine in der Versicherungswirtschaft durchaus lange geübte Praxis ist die Versicherungsvermittlung durch nebenberufliche Vermittler. Im Behördendeutsch werden diese Vermittler auch Annexvermittler genannt. Diese Annexvermittler werden bezüglich Ihrer Rechte und Pflichten gemäß der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und –beratung (VersVermV) unterschiedlich behandelt. Für sie besteht grundsätzlich weder eine Erlaubnis- noch eine Registrierungspflicht, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Es gibt drei Gruppen von Annexvermittlern

Gruppe 1

In diese Gruppe der Annexvermittler gehören alle Versicherungsvermittler, die ausschließlich Versicherungsverträge vermitteln, für die nur Kenntnisse der einen, mit dem Verkaufsprodukt zusammen angebotenen Versicherungsart erforderlich sind
und
es sich nicht um Lebensversicherungen oder Versicherungen zur Abdeckung von Haftpflichtrisiken handelt
und
die Versicherung eine Zusatzleistung zur Lieferung einer Ware oder der Erbringung einer Dienstleistung darstellt und entweder das Risiko eines Defekts, eines Verlusts oder einer Beschädigung von Gütern abdeckt
oder
die Beschädigung, den Verlust von Gepäck oder andere Risiken im Zusammenhang mit einer bei dem Gewerbetreibenden gebuchten Reise, einschließlich Haftpflicht- oder Unfallversicherungsrisiken,
sofern
die Deckung zusätzlich zur Hauptversicherungsdeckung (Reiseversicherung) für Risiken im Zusammenhang mit der Reise gewährt wird
und
die Jahresprämie einen Betrag von 500 € nicht übersteigt
und
die Gesamtlaufzeit des Versicherungsvertrages nicht mehr als fünf Jahre beträgt.

Alle Voraussetzungen müssen gleichzeitig vorliegen.

Die Informations- und Dokumentationspflichten nach dem VVG müssen nicht eingehalten werden.

Gruppe 2:

Diese Gruppe ist ausschließlich für Bausparkassen und Bausparvermittler eingerichtet. Sie gilt für die Bausparkasse selbst oder für Vermittler, die von einer Bausparkasse beauftragt wurden, wenn sie ausschließlich Bausparern als Bestandteile der Bausparverträge Versicherungen im Rahmen eines Kollektivvertrages vermitteln, die ausschließlich dazu bestimmt sind, die Rückzahlungsforderungen der Bausparkasse aus gewährten Darlehen abzusichern. Die Informations- und Dokumentationspflichten nach dem VVG sind einzuhalten.

Gruppe 3:

Die Gruppe 3 betrifft Annexvermittler, die als Zusatzleistung zur Lieferung einer Ware oder der Erbringung einer Dienstleistung im Zusammenhang mit Darlehens- und Leasingverträgen Restschuldversicherungen vermitteln, deren Jahresprämie den Betrag von 500 € nicht übersteigt. Die Informations- und Dokumentationspflichten nach dem VVG sind einzuhalten.

Berufsbezeichnung und beispielhafte Tätigkeiten eines Annexvermittlers

Annexvermittler, nebenberuflicher Vermittler

Beispiele:

  • Kreditvermittler (Arbeitslosigkeitsversicherung, Restschuldversicherung)
  • Optiker (Kaskoversicherung für Brillen)
  • Reifenhändler (Reifenversicherung)
  • Versandhandel (Garantieversicherung)
  • Einzelhandel (Gewährleistungsversicherung)
  • Elektrohändler (Reparaturversicherung)
  • Fahrradhändler (Unfall- und Diebstahlversicherung)
  • Reisebüro (Reiseversicherungen)

Rechtliche Voraussetzungen zur Ausübung der Vermittlertätigkeit

Rechtsgrundlagen für die Ausübung einer nebenberuflichen Tätigkeit als Versicherungsvermittler oder Annexvermittler finden sich in der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV) und bezüglich der Informations- und Dokumentationspflichten in § 42b ff. Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Die Beratungs-, Informations- und Dokumentationspflichten nach dem VVG gelten auch für Annexvermittler, mit Ausnahme der in der Gruppe 1 benannten Vermittler.

Behördliche Voraussetzungen zur Ausübung der Vermittlertätigkeit

Solange die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind, bedarf es keinerlei behördlicher Genehmigungen oder Voraussetzungen, um als Annexvermittler tätig sein zu können.

Vergütungssystem für Annexvermittler

Der nebenberufliche Versicherungsvermittler (Annexvermittler) wird durch Provisionen, die er von der Versicherungsgesellschaft erhält, bezahlt. Die Höhe der Vergütung ist in den meisten Fällen vom Umsatzvolumen, das der Annexvermittler für die Versicherung erreicht, abhängig.

 

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