Der Paragraf 204 (VVG) sagt zusammenfassend aus, dass die Versicherten das gesetzlich verbriefte Recht haben, innerhalb der Gesellschaft in alle gleichartigen Tarife* unter Mitnahme ihrer vollen Alterungsrückstellung zu wechseln. Bietet der Zieltarif jedoch Mehrleistungen als der bestehende Tarif, so kann der Versicherer für diese eine erneute Gesundheitsprüfung und ggf. einen Risikozuschlag verlangen. Verzichtet der Versicherte auf diese Mehrleistung, bleibt er diesbezüglich auf dem jetzigen Tarif-Niveau. Der Versicherer muss dem Kunden neben dem Standard- oder Basistarif mindestens einen wirklichen Alternativvorschlag unterbreiten. Nach § 6, Abs. 2 VVGInfoV, können es sogar bis zu zehn sein.
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Hier erhalten Sie aktuelle Nachrichten aus den verschiedenen Versicherungssparten; wir informieren Sie über Krankenversicherungen, Pflegeversicherung, Lebensversicherungen, Rentenversicherungen, Unfallversicherungen, Sachversicherungen und sonstige Versicherungen. Neue Produkte, neue gesetzliche Vorschriften, alles Wichtige, was sich im deutschen Versicherungswesen tut, wird hier vorgestellt und kommentiert. Die Nachrichten sind so strukturiert, dass Sie die für Sie „passenden“ Informationen schnell finden können. Meldungen über Personalien und Geschäftsberichte der Versicherungsgesellschaften finden Sie in der Rubrik Versicherungswesen im Abschnitt Versicherungsgesellschaften.So funktioniert der Tarifwechsel nach § 204 (VVG) in der PKV
Forsa-Untersuchung des Deutschen Instituts für Altersvorsorge über die gesetzliche Rente
Das Thema private Altersvorsorge ist hauptsächlich für die mittleren Jahrgänge wichtig. Bei den Jüngeren besteht noch Nachholbedarf. Dies ergab eine aktuelle Untersuchung von forsa im Auftrag des Deutschen Instituts für Altersvorsorge(DIA).
Auch der Bund haftet für Beratungsfehler in der betrieblichen Altersvorsorge
Der Weg für die Tarifbeschäftigten des Bundes, eine zusätzliche Altersversorgung im Rahmen der sogenannten Entgeltumwandlung aufzubauen ist durch einen gemeinsamen Tarifvertrag von Bund und Ländern zur Entgeltumwandlung frei geworden. Anspruch auf Entgeltumwandlung haben nach dem Tarifvertrag grundsätzlich alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Bundes. Umgewandelt werden können nur künftige Ansprüche auf monatliche Entgeltbestandteile und die Jahressonderzahlung.
Vorsicht bei Brummis: Im "toten Winkel" sind Schulkinder unsichtbar
Rund 60.000 Kinder werden jedes Jahr auf dem Schulweg Opfer eines Verkehrsunfalls. Vielfach wird ihnen dabei der tote Winkel von Autos, Bussen und Lkw zum Verhängnis. "Besonders große Fahrzeuge sind gefährlich. Zwar gibt es für Lkw Spezialspiegel, die den toten Winkel verkleinern. Ganz ausschalten kann man das Risiko jedoch nicht", sagt Matthias Berendt, Verkehrssicherheitsexperte beim Infocenter der R+V Versicherung. Er rät Eltern, den Schulweg mit ihren Kindern zu üben und ihnen den toten Winkel zu erklären.






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