Durch die neue Familienpflegezeit wird es künftig möglich sein, zu arbeiten und gleichzeitig Angehörige zu pflegen, ohne dabei allzu hohe Einkommenseinbußen hinnehmen zu müssen. Das Modell orientiert sich dabei an der Altersteilzeit. Die ARAG Experten erläutern die Einzelheiten. Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder, hat das neue Gesetz zur Einführung einer Familienpflegezeit ins Kabinett eingebracht. Der Gesetzentwurf schafft erstmals flächendeckend die Möglichkeit, Pflege und Beruf über zwei Jahre zu vereinbaren. Das Gesetz soll am 1. Januar 2012 in Kraft treten.
Pflegeversicherung
Wie sieht es mit der Entwicklung der Pflegeversicherung aus? Müssen hierfür auch Zusatzversicherungen abgeschlossen werden, damit man sich ein würdevolles Leben auch als Pflegefall erlauben kann? Wodurch unterscheiden sich die einzelnen Pflegestufen? Wann habe ich Anspruch auf ambulante Pflege, wie sieht es mit der stationären Pflegeversicherung aus? Was bieten Altenheim, Pflegeheim und Seniorenresidenz und was kostet es? Auf alle diese Fragen finden Sie hier aktuelle Nachrichten und Tipps, die Sie zusammen mit den grundlegenden Informationen aus unserem Abschnitt Pflegeversicherung in die Lage versetzen sollen, eine richtige Entscheidung hinsichtlich Ihrer Pflegeversicherung zu treffen.
Das neue Familienpflegezeit-Gesetz soll am 1. Januar 2012 in Kraft treten
Pflegebedürftigkeit im Alter: Größte Angst – geringste Vorsorge
Vor nichts haben die Deutschen mehr Angst als vor Pflegebedürftigkeit: Für 82 Prozent ist die Vorstellung, einmal auf die Hilfe anderer angewiesen zu sein, mit Abstand die größte Sorge für die persönliche Zukunft. Entsprechend sehen die Menschen auch in diesem Punkt sehr großen Vorsorgebedarf. Nur: Für nichts wird in Deutschland so wenig finanziell vorgesorgt, wie gerade für den Pflegefall. Zu diesem Ergebnis kommt die "Continentale-Studie 2011", die auch die Ursachen für diesen Widerspruch ermittelt hat. Denn der Grund dafür, dass nur zwei Prozent der Bevölkerung eine private Pflegezusatzversicherung haben, ist eine Mischung aus unbegründetem Optimismus und fehlender Informiertheit.
Dafür gibt es doch die Pflegeversicherung
Der Staat sorgt doch vor! Mir passiert das nicht! Und wenn – Ich bin doch pflegeversichert! So oder so ähnlich wird oft gedacht und argumentiert. Doch der Staat, das sind wir alle! Geburtsfehler oder geistige Behinderung bei Kindern, Krankheiten wie Schlaganfall, Hirninfarkt, bösartige Tumore in den Atemwegen, Brust, Dickdarm oder Prostata, Herzschwäche, Krankheiten des Bewegungsapparates und psychiatrische Erkrankungen wie Depressionen, Demenz, Alzheimer oder Parkinson können jeden Erwachsenen treffen. Die Folgen solcher Krankheitsbilder machen oft eine Pflege notwendig.
Wo gibt es den besten Schutz für die Pflegeversicherung?
Die Zahl an Pflegebedürftigen steigt. Derzeit gibt es in Deutschland über zwei Millionen Menschen, die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung beziehen – Tendenz steigend. Dass die gesetzlichen Leistungen nicht ausreichen, um im Pflegefall optimal versorgt zu werden, ist hinlänglich bekannt. Wer also auf Nummer sicher gehen will, trifft zusätzlich private Vorsorge für den Pflegefall.







