Die IKK gesund plus hat in den ersten beiden Quartalen des Jahres 2011 ein deutliches Plus an Einnahmen von über 20 Mio. Euro erwirtschaftet. Dies bestätigten die beiden Vorsitzenden des Verwaltungsrates, Hans-Jürgen Müller und Peter Wadenbach, in ihrer Sitzung am Dienstag.
Krankenversicherung
Wer hat denn noch den richtigen Überblick über die Krankenversicherung? Begriffe wie Gesundheitsreform und Gesundheitsfonds irren durch die Gespräche und verzerren den Blick auf manches Wesentliche. Ist es nun besser in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu bleiben oder ist unter bestimmten Bedingungen eine private Krankenversicherung (PKV) die bessere Lösung? Welche Zusatzversicherungen für die Zahnbehandlung oder einen eventuellen Krankenhausaufenthalt werden eigentlich wirklich benötigt? Auf alle diese Fragen finden Sie hier aktuelle Nachrichten und Tipps, die Sie zusammen mit den grundlegenden Informationen aus unserem Abschnitten Krankenversicherung in die Lage versetzen sollen, eine richtige Entscheidung hinsichtlich Ihrer Krankenversicherung zu treffen.
20 Mio. Überschuss nach zwei Quartalen bei der IKK gesund plus
Beitragsbemessungsgrenze für 2012 steigt wieder
In der gesetzlichen Krankenversicherung wird die Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2012 von heute 3.712,50 Euro auf 3.825 Euro (oder 45.900 Euro jährlich) steigen. Das sieht die neue Rechengrößenverordnung vor, die Ende Oktober vom Bundeskabinett verabschiedet werden soll.
Versicherte in der PKV werden wegen Beitragserhöhungen systematisch hingehalten
Ab 1. Januar 2012 müssen Kunden von Privatkrankenversicherungen (PKV) wieder tiefer in die Tasche greifen. Die Versicherungsmakler der Gesellschaften sind bereits informiert - die Versicherten aber noch nicht. "Sie werden wohl erst Ende November ihre Beitragserhöhungen per Post erhalten", vermutet Ozan Sözeri, Versicherungsberater und Initiator des unabhängigen Verbraucherschutzportals WIDGE.de.
So funktioniert der Tarifwechsel nach § 204 (VVG) in der PKV
Der Paragraf 204 (VVG) sagt zusammenfassend aus, dass die Versicherten das gesetzlich verbriefte Recht haben, innerhalb der Gesellschaft in alle gleichartigen Tarife* unter Mitnahme ihrer vollen Alterungsrückstellung zu wechseln. Bietet der Zieltarif jedoch Mehrleistungen als der bestehende Tarif, so kann der Versicherer für diese eine erneute Gesundheitsprüfung und ggf. einen Risikozuschlag verlangen. Verzichtet der Versicherte auf diese Mehrleistung, bleibt er diesbezüglich auf dem jetzigen Tarif-Niveau. Der Versicherer muss dem Kunden neben dem Standard- oder Basistarif mindestens einen wirklichen Alternativvorschlag unterbreiten. Nach § 6, Abs. 2 VVGInfoV, können es sogar bis zu zehn sein.








