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Versicherungswesen Aktuelle Nachrichten Betriebliche Altersvorsorge In eine Betriebliche Altersvorsorge (bAV) können jährlich bis zu 2.640 Euro steuerfrei eingezahlt werden

In eine Betriebliche Altersvorsorge (bAV) können jährlich bis zu 2.640 Euro steuerfrei eingezahlt werden

In eine Betriebliche Altersvorsorge (bAV) können  jährlich bis zu 2.640 Euro steuerfrei eingezahlt werdenBetriebsrenten sind in Zeiten der Finanzkrise kein Thema mehr - so oder so ähnlich kann man es immer wieder in der Presse lesen. Dabei ist die betriebliche Vorsorge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber attraktiv. Bietet der Chef die Betriebsrente nicht von sich aus an, sollte der Arbeitnehmer unbedingt selbst nachfragen. Denn jeder Beschäftigte hat das Recht auf eine betriebliche Altersvorsorge (bAV). Zwar muss die Firma sie nicht finanzieren, aber sie muss ihren Mitarbeitern zumindest die sogenannte Entgeltumwandlung ermöglichen.

Im Falle der Arbeitslosigkeit, können die Prämien zur Betrieblichen Altersvorsorge (bAV) ausgesetzt werden

Jeder hat es also selbst in der Hand, ob er später eine Firmenrente bekommt oder nicht. Im Thema des Monats April widmet sich Swiss Life unter swisslife.de/vorsorge der Entgeltumwandlung, erklärt das Prinzip und gibt Tipps zu dieser speziellen Form der Firmenrente.

Gerade in Zeiten unsicherer Arbeitsplätze und Patchwork-Biografien ist die Entgeltumwandlung ideal, um flexibel für seinen Ruhestand vorzusorgen. Das Prinzip ist einfach: Vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers fließt ein Teil direkt in seine Vorsorge. Das bringt während der Berufstätigkeit finanzielle Vorteile, denn auf diesen Teil des Gehalts entfallen keine Steuern oder Sozialabgaben - somit profitieren beide Seiten davon.

Konkret: Jeder Beschäftigte kann 2010 bis zu 2.640 Euro steuer- und sozialabgabenfrei in seine betriebliche Altersvorsorge investieren. Anspruch auf zusätzliche 1.800 Euro steuerfreie Umwandlung haben ebenfalls sehr viele Arbeitnehmer - das muss man im Einzelfall prüfen lassen. Ein weiteres Plus: Die persönliche Situation des Versicherten wird stets berücksichtigt. Während der Elternzeit oder in einer Phase der Arbeitslosigkeit können die Prämienzahlungen ausgesetzt werden. Wer seinen Job wechselt, kann die Entgeltumwandlung zum neuen Arbeitgeber mitnehmen und fortführen. Und nicht zuletzt sollte die Aussicht auf eine lebenslange garantierte Rentenzahlung Grund genug sein, aktiv auf den Arbeitgeber zuzugehen und ihn auf eine Entgeltumwandlung anzusprechen. Was zu beachten ist, erklärt Swiss Life unter swisslife.de/vorsorge.

Quelle: presseportal.de


 

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