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Berufshaftpflicht Bau- und Ingenieurswesen

Unter dieser Gruppierung sind die Berufe des Bauwesens und der Immobilienbranche zusammengefasst. Die Tätigkeiten können sich durchaus überschneiden. So kann z.B. ein Bauingenieur auch als Energieberater oder ein Architekt als Bausachverständiger auftreten. Die Berufshaftpflichtversicherung im Bau- und Ingenieurswesen bietet Versicherungsschutz für die Tätigkeit als Architekt, Ingenieur, Gutachter, Energieberater oder Haus- und Wohnungsverwalter. Mitversichert sind sämtliche übrigen Betriebsangehörigen in Ausführung ihrer dienstlichen Verrichtung, soweit Leistungen in fremdem Namen und für fremde Rechnung erbracht werden. Die für diese Versicherung in Frage kommenden Berufe sind nachstehend genannt.

  • Architekten
    Architekt, Statiker, Innenarchitekt,  Garten- und Landschaftsarchitekt, Stadtplaner
  • Ingenieure
    Bauingenieur, beratender Ingenieur, Ingenieur für Verkehrsanlagen, Ingenieur für Haustechnik, Projektingenieur, Vermessungsingenieur, Ingenieur für Schall-, Wärmeschutz, Akustik und thermische Bauphysik, Elektroingenieur
  • Gutachter
    Sachverständiger, Immobilienschätzer,  Bausachverständiger
  • Energieberater
  • Haus- und Wohnungsverwalter

Gegenstand der Versicherung, versicherte Risiken

Die Berufshaftpflichtversicherung für das Bau- und Ingenieurswesen versichert nach individuell vereinbartem Leistungsumfang im Versicherungsvertrag die gesetzliche Haftpflicht für die Folgen von Verstößen bei der Ausübung der im Versicherungsantrag beschriebenen Tätigkeit. Dabei ist auf eine exakte Formulierung der Tätigkeiten, die ausgeübt werden zu achten. Für einen „normalen“ Bauingenieur muss die Tätigkeit als Energieberater zusätzlich abgesichert werden. In einer Firmenversicherung sind wiederum die Risiken aller Architekten oder Ingenieure einzubeziehen. In welchem Rahmen dann auch zusätzliche Beiträge erhoben werden, kommt auf die Umstände im Einzelfall und auf die Versicherungsgesellschaft, die den Versicherungsschutz bietet, an.

Leistungsumfang der Berufshaftpflichtversicherung im Bau- und Ingenieurswesen

Der Leistungsumfang der Berufshaftpflichtversicherung erstreckt sich auf die Prüfung der Haftungsfrage und den Ersatz berechtigter und die Abwehr unberechtigter Haftpflichtansprüche Dritter aufgrund von Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, soweit die Haftpflichtansprüche versichert sind. Nicht versicherbare Risiken sind weiter unten aufgeführt.

Versicherungssummen in der Berufshaftpflichtversicherung

Ist der Versicherer zur Leistung verpflichtet, ersetzt die Berufshaftpflichtversicherung dem Geschädigten den Schaden bis zu den im Versicherungsvertrag vereinbarten Deckungssummen, höchstens jedoch bis zur Höhe der vereinbarten jährlichen Höchstsumme und abzüglich eines eventuell vereinbarten Selbstbehalts.

Die Deckungssummen betragen zurzeit in der Regel 2.000.000 Euro für Personenschäden und 300.000 Euro für Sach- und Vermögensschäden. Höhere Deckungssummen können unter Berücksichtigung des speziellen Berufsrisikos vereinbart werden.

Welche Risiken sind grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?

  • Tätigkeiten, die weder dem versicherten Beruf eigen noch sonst dem versicherten Risiko zuzurechnen sind.
  • Die Erfüllung von Verträgen und die an die Stelle der Erfüllungsleistung tretenden Ersatzleistungen.
  • Schäden aus der Überschreitung eigener Fristen und eigener Termine.
  • Schäden, die Folge eines bewusst gesetz-, vorschrifts- oder pflichtwidrigen Verhaltens sind.

Wo kann ich mich über Tarif-Angebote in der Berufshaftpflichtversicherung informieren?

Die bei anderen Versicherungsarten üblichen Versicherungsvergleiche sind bei der Berufshaftpflichtversicherung aufgrund der unterschiedlichen Deckungskonzepte und Anforderungsprofile nicht pauschal möglich. Es empfiehlt sich daher die Hinzuziehung eines Versicherungsexperten. Den können Sie mit dem nachstehenden Formular anfordern.

Beratung Berufshaftpflichtversicherung

Beratungsanforderung für eine Berufshaftpflichtversicherung

Ihre Angaben unterliegen dem Datenschutz und werden einem Versicherungsexperten übergeben.





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